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Ein Förderprogramm des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Der Bildungsscheck deckt 50% der Kosten für eine Weiterbildung ab, maximal aber 500 €.
Arbeitnehmer, die in kleineren und mittleren Unternehmen in NRW mit weniger als 250 Mitarbeitern beschäftigt sind, insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige. Die letzte betriebliche Weiterbildung des Antragstellers muss zwei Jahre her sein. Kriterien: ein zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20.000 Euro und 40.000 Euro (bzw. zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung)
Innerhalb einer Bildungsberatung. In der Beratung werden inhaltliche und formelle Voraussetzungen zum Erhalt des Bildungsschecks geklärt. Im Anschluss an die Beratung wird der Bildungsscheck ausgehändigt und kann bei uns zur Verrechnung eingereicht werden.
Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, aber auch die Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen. Zur Adressliste Infotelefon: 0211 83719 29
Für alle Fördermöglichkeiten gilt: Erst beraten lassen, dann anmelden. Rückwirkend gibt es keine Förderung!
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