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Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)

Ziel der Förderung

Durch die Förderung von individuellen Weiterbildungsmaßnahmen soll der Strukturwandel in Niedersachsen unterstützt werden.

Zielgruppe

Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Betriebssitz in Niedersachsen sowie Betriebsinhaber/innen von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten.

Was wird wie gefördert?

Gefördert wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildung. Im Zielgebiet Konvergenz beträgt die Förderung bis zu 70% und im Zielgebiet RWB bis zu 50%.

Förderumfang

Über die Höhe der Förderung entscheidet jeweils die zuständige Regionale Anlaufstelle für ESF-geförderte Weiterbildung (im Regelfall die niedersächsischen Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern).

Wo stellen Sie den Antrag?

Förderanträge stellen Sie bei der zuständigen Regionalen Anlaufstelle für ESF-geförderte Weiterbildung. Die Anschriften sowie die Ansprechpartner finden Sie hier:
www.foerderdatenbank.de

Für alle Fördermöglichkeiten gilt:
Erst beraten lassen, dann anmelden. Rückwirkend gibt es keine Förderung!

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