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Ein NLP-Lehrtrainer verfügt insbesondere über die nachstehend im einzelnen aufgeführten Qualifikationsnachweise:
Es werden nachfolgend aufgeführte Verfahren -jetzt als psychologische Verfahren benannt- und anerkannt. Die 150 Stunden müssen sich aus drei weiteren Bereichen neben dem NLP zusammen setzen:
Ebenso werden akademische Abschlüsse mit humanistischen/psychologischen Fächern anerkannt. Hierzu zählen:
Die Aufteilung der 150 Stunden ist frei wählbar. Kenntnisse psychologischer Literatur in den für NLP relevanten Bereichen, die z.B. im Rahmen eines Psychologiestudiums, Studiums der Sozialpädagogik, einer Heilpraktikerausbildung/Psychotherapie, durch Teilnahme an psychotherapeutischen Fachkongressen, interkollegialem Literaturstudium erworben sein können. Davon müssen mindestens 50 Stunden nachgewiesen werden. 1. Prüfgebühr Die Ernennung zum Lehrtrainer DVNLP kann erst nach folgenden Voraussetzungen erfolgen: Lehrtrainerprüfungsgebühr von 180 € auf das Konto des DVNLP e.V.: Berliner Sparkasse IBAN: DE42 1005 0000 1913 0558 99 BIC: BELADEBEXXX 2. Nachweise vollständig erbracht Nachweise über die Qualifikationsnachweise laut den Kriterien für die Ernennung zum Lehrtrainer, DVNLP (bitte keine Originale!) 3. Mitgliedschaft im DVNLP e.V. Der Antragsteller muss ordentliches Mitglied im DVNLP e. V. sein 4. Grundlagen für die Vergabe der Ernennungsurkunde Der Antragsteller muss die Grundlagen für die Vergabe der Ernennungsurkunde unterzeichnen und an die Geschäftsstelle schicken zusammen mit den Nachweisen. Die Grundlagen für die Vergabe der Ernennungsurkunde wurden auf der Mitgliederversammlung 2001 in Berlin festgelegt.
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