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Kriterien für die Ernennung zur/zum NLP Lehrtrainer/in, DVNLP

NLP-Ausbildungskarte

Ein NLP-Lehrtrainer verfügt insbesondere über die nachstehend im einzelnen aufgeführten Qualifikationsnachweise:

  • NLP-Practitioner-, NLP-Master und Trainer, DVNLP sowie mindestens drei Jahre NLP-Erfahrung seit Beginn der NLP-Practitioner-Ausbildung und 20 Stunden Einzel-Coaching/Therapie bei einem NLP-Anwender, der mindestens Lehrtrainer, DVNLP und Master Coach, DVNLP oder mindestens Lehrtrainer, DVNLP und NLP-Berater, DVNLPt ist.
  • Assistenz eines NLP-Practitioner-Trainings, eines NLP-Master-Trainings und eines Trainer-Trainings, DVNLP, die an mindestens 2 unterschiedlichen Instituten absolviert wurden. Eine Assistenz bedeutet, dass der Lehrtraineranwärter das gesamte NLP-Training als Assistenzperson bei einem LehrtrainerIn, DVNLP begleitet. Der detaillierte Nachweis der Assistenz bestätigt die Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der Assistenz. Die inhaltliche Gestaltung der Assistenz liegt im Ermessen des Lehrtrainers.
  • Nachweis für den Besuch des vom DVNLP angebotenen "Einführungs-Workshops für Lehrtrainer-Anwärter". Voraussetzungen für die Teilnahme am Workshop sind: Mitgliedschaft (keine Probemitgliedschaft) im DVNLP und Abschluss Trainer, DVNLP. Die Gültigkeit der Teilnahmebescheinigung beträgt max. 18 Monate.
  • 500 Stunden Unterrichtserfahrung (mind. 6 Teilnehmer), z.B. in der Erwachsenenbildung, innerbetrieblichen Weiterbildung, in Schulen oder vergleichbare unterrichtende Tätigkeiten. Mindesten 40% der nachgewiesenen Unterrichtsstunden müssen jünger als 10 Jahre sein.
  • 150 Stunden Fortbildung in Bereichen der humanistischen Psychologie / Psychotherapie. Diese 150 Stunden müssen sich neben dem NLP aus drei weiteren Bereichen (nicht mehr und auch nicht weniger) zusammen setzen. Die Aufteilung der 150 Stunden in diesen drei Bereichen ist frei wählbar. Akademische Abschlüsse in humanistischen/psychologischen Fächern werden bei entsprechendem detaillierten Nachweis anerkannt.
  • Kenntnisse psychologischer Literatur in den für NLP relevanten Bereichen, die z.B. im Rahmen eines Psychologiestudiums, Studiums der Sozialpädagogik, einer Heilpraktikerausbildung/Psychotherapie, durch Teilnahme an psychotherapeutischen Fachkongressen, interkollegialem Literaturstudium erworben sein können. Davon müssen mindestens 50 Stunden nachgewiesen werden.

Es werden nachfolgend aufgeführte Verfahren -jetzt als psychologische Verfahren benannt- und anerkannt. Die 150 Stunden müssen sich aus drei weiteren Bereichen neben dem NLP zusammen setzen:

  • Coachingausbildung
  • Encounter
  • Entspannungsmethoden
  • Familientherapie
  • Familienstellen
  • Gesprächstherapie
  • Gesprächstherapie nach Rogers
  • Gestalttherapie
  • Hypnotherapie
  • Hypno-Fort- / Ausbildung
  • Heilpraktikerschein: groß
  • Hellinger
  • Mediation
  • Organisationsaufstellungen
  • Personalentwicklung
  • Psychoanalyse nach Jung, Adler, Freud
  • Psychodrama
  • Psychotherapie (HP klein)
  • Provokative Therapie
  • Suggestopädie
  • Supervision
  • Systemische Therapie
  • Themenzentrierte Interaktion
  • Transakationsanalyse
  • Verhaltenstherapie
  • Gordon-Familientraining
  • Andere Aufstellungen


Ebenso werden akademische Abschlüsse mit humanistischen/psychologischen Fächern anerkannt. Hierzu zählen:

  • Humanmedizin
  • Kunsttherapie
  • Linguistik
  • Musiktherapie
  • Psychologie
  • Sozialpädagogik
  • Soziologie
  • Werbepsychologie
  • etc.


Die Aufteilung der 150 Stunden ist frei wählbar.

Kenntnisse psychologischer Literatur in den für NLP relevanten Bereichen, die z.B. im Rahmen eines Psychologiestudiums, Studiums der Sozialpädagogik, einer Heilpraktikerausbildung/Psychotherapie, durch Teilnahme an psychotherapeutischen Fachkongressen, interkollegialem Literaturstudium erworben sein können. Davon müssen mindestens 50 Stunden nachgewiesen werden.

1. Prüfgebühr Die Ernennung zum Lehrtrainer DVNLP kann erst nach folgenden Voraussetzungen erfolgen:

Lehrtrainerprüfungsgebühr von 180 € auf das Konto des DVNLP e.V.:
Berliner Sparkasse
IBAN: DE42 1005 0000 1913 0558 99
BIC: BELADEBEXXX

2. Nachweise vollständig erbracht
Nachweise über die Qualifikationsnachweise laut den Kriterien für die Ernennung zum Lehrtrainer, DVNLP (bitte keine Originale!)

3. Mitgliedschaft im DVNLP e.V.
Der Antragsteller muss ordentliches Mitglied im DVNLP e. V. sein

4. Grundlagen für die Vergabe der Ernennungsurkunde
Der Antragsteller muss die Grundlagen für die Vergabe der Ernennungsurkunde unterzeichnen und an die Geschäftsstelle schicken zusammen mit den Nachweisen.
Die Grundlagen für die Vergabe der Ernennungsurkunde wurden auf der Mitgliederversammlung 2001 in Berlin festgelegt.



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