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Ein Element des Förderprogramms „Bildungsprämie“, das seit Dezember 2008 existiert. Der Prämiengutschein ist die schriftliche Zusage, dass ein Teil der Weiterbildungskosten übernommen wird. Die Bildungsprämie besteht aus zwei Teilen:
Seit dem 01.07.2017 kann die Bildungsprämie jedes Jahr für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung genutzt werden. Innerhalb 6 Monaten nach der Ausstellung kann der Prämiengutschein eingelöst werden. Unsere NLP-Ausbildungen werden gefördert - sie sind anerkannt als berufliche Weiterbildung. Fragen Sie unsere Kundenbetreuung (info@landsiedel-seminare.de) nach weiteren Informationen.
Einen Prämiengutschein erhalten Weiterbildungsinteressierte, die durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 € (bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt oder die in Eltern- oder Pflegezeit sind. Altersgrenzen gibt es nicht, das heißt auch Personen unter 25 Jahren sowie erwerbstätige Renterinnen und Rentner können davon profitieren. Es ist unabhängig vom Arbeitgeber und daher auch für Selbstständige gültig. Allerdings muss die ausgewählte Weiterbildung für den beruflichen Kontext wichtig sein, für die aktuelle oder geplante neue Tätigkeit. Die Höhe der Veranstaltungsgebühren sind in den meisten Bundesländern unabhängig, die 1.000,- € Grenze fällt dort weg. (Ausnahmen gelten für Weiterbildungen in Brandenburg (bis Ende 2019), Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein (Stand Januar 2020). Prämiengutscheine sind nur bei Gebühren von max. 1.000 Euro gültig. Für Interessenten aus diesen Bundesländern gibt es entsprechende Landesprogramme.) Mehr Infos zum Thema
Prämiengutscheine können für eine Weiterbildungsmaßnahme eingesetzt werden, die innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellungsdatum beginnt. Dieser deckt 50 % der Ausbildungskosten ab, aber maximal 500 €, die direkt von Deiner Rechnung abgezogen werden. Um eine Bildungsprämie zu erhalten, ist es notwendig eine kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen. Prämiengutscheine können nicht elektronisch oder telefonisch beantragt werden. Zum Beratungsgespräch musst Du folgende Dokumente mitbringen: Lichtbildausweis, Steuerbescheid, Nachweis über die aktuelle Beschäftigung (z.B. Gehaltsabrechnungen, Jahresabschlüsse), gültige Arbeitserlaubnis bei Personen ohne Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz. Nach der Beratung kannst Du bei uns eine Ausbildung für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel buchen.
Zurzeit 450 Beratungsstellen in ganz Deutschland, darunter Industrie- und Handwerkskammern, ebenso wie Volkshochschulen und kommunale Beratungsstellen. Infos zur nächsten Beratungsstelle gibt es unter der kostenlosen Hotline 08 00/2 62 30 00
Für alle Fördermöglichkeiten gilt: Erst beraten lassen, dann anmelden. Rückwirkend gibt es keine Förderung!
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